Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen, Kurse, Verträge und sonstige Leistungen

§1. Allgemein

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Lobby für Kinder e. V. angebotenen und durchgeführten Veranstaltungen, Kurse, Verträge und sonstigen Leistungen. Abweichende Bestimmungen des Vertragspartners, die diesen AGB widersprechen, werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Lobby für Kinder e. V. ist berechtigt, diese AGB mit angemessener Frist zu ändern oder zu ergänzen. Aufträge, die vor Änderungen eingegangen sind, werden nach den zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB bearbeitet.

1.2. Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weist Lobby für Kinder e. V. darauf hin, dass die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten gemäß § 33 BDSG mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt.

1.3. Die Nutzung der Dienstleistungen von Lobby für Kinder e. V. setzt die Anerkennung dieser AGB durch den Vertragspartner voraus. Mit der Inanspruchnahme einer Dienstleistung oder durch Erteilung eines Auftrags bestätigt der Vertragspartner, diese AGBs zu akzeptieren.

§2. Vertragsschluss

2.1. Die Angebote von Lobby für Kinder e. V sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Lobby für Kinder e. V. Reservierungen oder Buchungen schriftlich bestätigt. Der Vertragspartner (Person oder Institution, die eine Reservierung oder Buchung vornimmt) bleibt 14 Kalendertage an seine Reservierung gebunden – innerhalb dieser Frist kann Lobby für Kinder e. V. die Reservierung annehmen. Maßgeblich für die Frist ist der Zeitpunkt, zu dem die Bestätigung dem Vertragspartner zugeht.

2.2. Zusätzliche Leistungen, die nach Vertragsschluss gewünscht werden, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Wenn aus zeitlichen Gründen eine schriftliche Vereinbarung nicht mehr möglich ist, kann Lobby für Kinder e. V. zusätzliche Leistungen nach Absprache erbringen. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.3. Sollte der Buchende den Vertrag im Namen eines Dritten oder im Auftrag eines gewerblichen Vermittlers abschließen, haften Buchender, Vermittler und der tatsächliche Vertragspartner gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Der Buchende verpflichtet sich zudem, alle relevanten Informationen, einschließlich dieser AGB, an den Dritten weiterzuleiten.

2.4. Provisionen für Vermittler oder ähnliche Dienstleister bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§3. Leistungen, Preise und Zahlungen

3.1. Lobby für Kinder e. V. verpflichtet sich, die vom Vertragspartner bestellten und ihm zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Platz- oder Raumüberlassung sowie in Anspruch genommene Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen, die Lobby für Kinder e. V. in Zusammenhang mit der Veranstaltung an Dritte erbringt.

3.3. Alle Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Sollte sich die gesetzliche Umsatzsteuer ändern oder neue Abgaben hinzukommen, werden die Preise entsprechend angepasst (maximal um 10 %). Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate liegen.

3.4. Werden nach Vertragsschluss Änderungen der Platz- oder Raumnutzung, der Leistungen oder der Veranstaltungsdauer gewünscht, können die Preise nach schriftlicher Vereinbarung angepasst werden.

3.5. Sollte es sechs Monate nach Vertragsschluss, aber vor Veranstaltungsbeginn, zu erheblichen Preisänderungen bei bestimmten Kosten (wie Energie, Lebensmittelen oder Löhnen) kommen, kann der vereinbarte Preis um maximal 10 % angepasst werden.

3.6. Die Preise sind Pauschalpreise und werden nach Abschluss der Veranstaltung fällig. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig. Für Unternehmen beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

3.7. Bei Zahlungsverzug kann eine Mahngebühr von 5 € pro Mahnschreiben erhoben werden. Wir behalten uns vor, höhere Verzugsgebühren geltend zu machen.

3.8. Wir sind berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen. Höhe und Fälligkeit der Vorauszahlung werden im Vertrag festgelegt.

3.9. Der Vertragspartner kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen gegen unsere Forderungen aufrechnen.

§4. Rücktritt und Stornierungsbedingungen

4.1. Der Vertragspartner kann, sofern keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen bestehen und kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzvorschriften gilt, bis zum Beginn der Leistungserbringung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. In diesem Fall hat Lobby für Kinder e. V. Anspruch auf eine angemessene Entschädigung auf Basis der vereinbarten Vergütung.

4.2. Die Entschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts:

  • Rücktritt bis zu 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 35 € Pauschalbetrag
  • Rücktritt weniger als 4 Monate bis zu 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 20 % der vereinbarten Summe
  • Rücktritt weniger als 8 Wochen bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 35 % der vereinbarten Summe
  • Rücktritt weniger als 4 Wochen bis zu 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 60 % der vereinbarten Summe
  • Rücktritt weniger als 3 Wochen bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der vereinbarten Summe
  • Rücktritt ab 7 Tage vor Beginn oder bei Nichtteilnahme: 100 % der vereinbarten Summe

4.3. Die vorstehenden Regelungen zur Entschädigung gelten ebenfalls, wenn der Vertragspartner das gebuchte Angebot oder sonstige vereinbarte Leistungen nicht rechtzeitig absagt und diese daher nicht in Anspruch nimmt.
4.4. Wie soll die Bezahlung der Stornierungssumme erfolgen? Per Überweisung auf die Bankverbindung XYZ innerhalb von X Tagen?

§5. Umbuchungswünsche

5.1. Änderung der Teilnehmerzahl:
Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl hat der Vertragspartner gemäß der Tabelle in Ziff. 4.2 eine pauschale Entschädigung pro ausgefallenem Teilnehmer zu entrichten.

5.2. Abweichungen der Teilnehmerzahl
Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist Lobby für Kinder e. V. berechtigt, die bestätigten Räume einseitig zu tauschen und die vereinbarten Raumpreise neu festzusetzen, es sei denn, dies wäre für den Vertragspartner unzumutbar.

5.3. Erhöhung der Teilnehmerzahl
Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl bedarf der vorherigen Zustimmung von Lobby für Kinder e. V.. Bei der Berechnung der Leistungen (z. B. Platzgröße, Räumlichkeiten, Speisen und Getränke) wird die tatsächliche Zahl der Personen berücksichtigt.

5.4. Änderung der Veranstaltungszeiten
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten einer Veranstaltung und stimmt Lobby für Kinder e. V. dem zu, kann die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung gestellt werden – es sei denn, Lobby für Kinder e. V. verschuldet die Änderung.

§6. Rücktrittsrecht von Lobby für Kinder e. V.

6.1. Lobby für Kinder e. V. ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls:

  • höhere Gewalt oder andere von Lobby für Kinder e. V. nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Vertragspartners oder Zwecks, gebucht werden;
  • Lobby für Kinder e. V. begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Lobby für Kinder e. V. zuzurechnen ist;
  • sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Veranstaltung mit dem besonderen Charakter von Lobby für Kinder e. V. nach Art, Inhalt oder Ausgestaltung unvereinbar ist oder dass der Vertragspartner verfassungsfeindliche Ziele verfolgt;
  • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung oder vertragszweckwidrige Nutzung vorliegt.
    Lobby für Kinder e. V. setzt den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.
    6.2. Bei extremen Wetterbedingungen, die die Sicherheit der Veranstaltung gefährden (z. B. Gewitter, Sturm, Hochwasser), behält sich Lobby für Kinder e. V. vor, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall informiert Lobby für Kinder e. V. die Vertragspartner umgehend und erstattet bereits geleistete Zahlungen zurück.

6.3. Bei Nichterreichen der Teilnehmeranzahl informiert Lobby für Kinder e. V. Sie eine Woche vor dem Beginn der Veranstaltung über den Ausfall.

§7. Bereitstellung und Nutzung der Flächen/ Räume

7.1. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Verteilung der Räume obliegt Lobby für Kinder e. V..

7.2. Die Flächen und Räume werden von Lobby für Kinder e. V. entsprechend dem Vertrag mit dem Vertragspartner bereitgestellt. Ihre Benutzung steht dem Vertragspartner innerhalb der vereinbarten Zeit und für den vereinbarten Zweck zu. Jegliche Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Lobby für Kinder e. V.. Im Falle der Genehmigung behält sich Lobby für Kinder e. V. das Recht vor, einen erhöhten Leistungspreis gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.

7.3. Eine Inanspruchnahme der Flächen und Räume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf ebenfalls der vorherigen Genehmigung durch Lobby für Kinder e. V..

7.4. Das Anbringen von Dekorationsmaterial, Werbe- und Hinweistafeln oder sonstiger Gegenstände in oder am Strohballenhaus, Fenstern und Türen bzw. auf dem Außengelände bedarf der vorherigen Genehmigung von Lobby für Kinder e. V..

7.5. Die Hausordnung des Strohballenhauses ist zu beachten. [LINK einfügen]

7.6. Für die Gastronomie im Strohballenhaus gelten die AGBs des Pächters.

§8. Befahren des Geländes/Parkplatz

8.1. Das Befahren des Geländes von Lobby für Kinder e. V. ist zum Be- und Entladen von PKW nach vorheriger Absprache erlaubt. Das Gelände ist ausschließlich im Schritttempo zu befahren. Auf dem gesamten Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

8.2. PKW sind auf dem Besucherparkplatz außerhalb des Geländes abzustellen.

8.3. Parkplätze und Bewegungsflächen werden im Winter nur eingeschränkt von Schnee und Eis befreit. Es muss daher mit Glätte und Rutschgefahr gerechnet werden.

8.4. Haftung für abgestellte PKWs, Sachen und Wertgegenstände: Sollte dem Vertragspartner ein Parkplatz auf dem Gelände der Lobby für Kinder e.V. zur Verfügung gestellt werden, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der Lobby für Kinder e.V. Die Lobby für Kinder e.V. haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die auf einem überlassenen Parkplatz entstanden sind.

§9. Haftung

9.1. Der Vertragspartner sowie die Teilnehmer besuchen die Veranstaltungen auf eigene Gefahr. Lobby für Kinder e. V. übernimmt keine Haftung für Unfälle sowie Beschädigungen oder den Verlust von Gegenständen der Teilnehmer, es sei denn, Lobby für Kinder e. V. hat den Unfall, die Beschädigung oder den Verlust durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung verursacht. Eine Versicherung gegen Unfälle sowie gegen die Beschädigung oder den Verlust eingebrachter Sachen besteht nicht.

9.2. Lobby für Kinder e. V. haftet für die im Verkehr erforderliche Sorgfalt. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen Lobby für Kinder e. V. auftreten, wird sich die Lobby für Kinder e. V. nach unverzüglicher Meldung durch den Vertragspartner um Abhilfe bemühen. Lobby für Kinder e. V. haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei höherer Gewalt (z. B. Brand, Streik, Unwetter) oder anderen von Lobby für Kinder e. V. nicht zu vertretenden Ereignissen sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen steht dem Vertragspartner kein Schadensersatzanspruch zu.

9.3. Der Vertragspartner haftet gegenüber Lobby für Kinder e. V. für Beschädigungen, grobe Verunreinigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Vertragspartners, seiner Gäste oder Teilnehmenden verursacht werden.

9.4. Fluchttüren dürfen nicht geöffnet werden. Bei Zuwiderhandlungen und den eventuell daraus resultierenden Beschädigungen haftet der Vertragspartner.

9.5. Für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Sachen und Wertgegenstände des Vertragspartners und dessen Teilnehmer haftet die Lobby für Kinder e.V. nicht.

9.6. Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage und auf Risiko sowie Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Fundsachen werden zwei Wochen aufbewahrt.

9.7. Haftung für Schäden: Für Schäden, die aufgrund von Unwissenheit des Vertragspartners und der Teilnehmer entstehen, übernimmt Lobby für Kinder e. V. keine Haftung. Der Vertragspartner hat für die entstehenden Kosten aufzukommen.

§10. Datenschutz

Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ihre Bestandsdaten und freiwilligen Angaben nutzen wir zur Erbringung unserer Leistungen und zur zukünftigen Information über unser Angebot. Ihre E-Mail-Adresse verwenden wir mit Ihrer Einwilligung, um Ihnen unseren Newsletter zuzusenden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

§11. Besucherregeln

Die Besucherregeln des Strohballenhauses sind Bestandteil dieser AGB und werden als Anhang beigefügt.

§12. Gerichtsstand und Erfüllungsort:

12.1. Erfüllungsort für alle von Lobby für Kinder e. V. erbrachten Leistungen ist der Vereinssitz.

12.2. Sofern der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder es sich bei ihm um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von Lobby für Kinder e. V. auf der Kaiserbacher Mühle in 76889 Klingenmünster.

12.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.

12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Übernachtungen

  1. Mindestbelegung entweder 10 Personen auf dem Zeltplatz oder in den Betten und für mindestens zwei Nächte. Die Kaution von 20% der voraussichtlichen Kosten, mindestens jedoch 100,00€, ist spätestens 14 Tage nach Anmeldung auf unser Konto (Lobby für Kinder e. V., Sparkasse Südpfalz, IBAN: DE07 5485 0010 0035 0896 89) mit dem Verwendungszweck: „Kaution Strohballenhaus, Gruppenname, Belegungsdatum“ zu überweisen. Gruppen der Lobby für Kinder müssen keine Kaution leisten! 
  2. Rücktritt: Tritt der Buchende vom anvisierten Termin zurück, gelten folgende Staffelungen als Ausfallsentschädigung: Bis einschließlich 90 Tage vor Mietbeginn: 20% der voraussichtlichen Kosten. Bis einschließlich 60 Tage vor Mietbeginn 50% der voraussichtlichen Kosten. Bis einschließlich 30 Tage vor Mietbeginn 90% der voraussichtlichen Kosten. Erfolgt der Rücktritt mehr als 90 Tage vor Mietbeginn wird die Buchungspauschale von 25,00€ als Verwaltungsgebühr einbehalten. Der Rücktritt erfolgt postalisch. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Lobby für Kinder e.V. 
  3. Die Schlüsselübergabe vor Antritt und nach der Benutzung ist mindestens 3 Tage vor dem ersten Anreisetag mit der Verwaltung verbindlich auszumachen. 
  4. Die jeweilige Gruppenleitung ist für die unbedingte Einhaltung der Hausordnung (siehe Anhang) verantwortlich.
  5. Die Gruppenleitung ist für die Sauberkeit von Zeltgelände, Grillstelle, Haus und Sanitäranlagen aber auch insbesondere für den angrenzenden Wald verantwortlich! Es wird eine Endreinigungspauschale von je 25,00€ pro anfallende Stunde veranschlagt. Die notwendige Stundenzahl wird unmittelbar nach der Nutzung mit der Verwaltung vereinbart und auf den Gesamtpreis aufgeschlagen. Sollte sich nach Verlassen der Gruppe alles in einem ordentlichen Zustand befinden, der keiner Endreinigung bedarf, entstehen auch keine Kosten für die Endreinigung. Hierzu ist die Abgabe der angehängten Checkliste unbedingt notwendig!
  6. Der anfallende Müll muss selbstständig und ordnungsgemäß entsorgt werden! Bitte auch keine Bioabfälle im Wald oder den Wiesen vergraben, da diese von Tieren ausgegraben werden und Ratten oder gar Wildschweine anlocken könnten!
  7. Darüber hinaus dürfen keine (!) Bäume gefällt oder beschädigt werden. Sollte ein Forstschaden nachgewiesen werden, ist die jeweilige Gruppenleitung dafür verantwortlich den Schaden zu regulieren.  
  8. Sowohl die Hausordung als auch die Nutzungs- und Sicherheitshinweise sind Teil dieses Vertrages. Bei Zuwiderhandlungen kann die Weiterbenutzung des Außengeländes und/oder des Strohballenhauses sofort untersagt werden, ohne dass von dem Benutzer/ Mieter Regressansprüche geltend gemacht werden können. Der Veranstaltungspreis ist in vollem Umfang an Lobby für Kinder e. V. zu bezahlen.
  9. Datenschutz: Hiermit stimme ich zu, dass meine Daten zu Verwaltungszwecken, entsprechend den Vorgaben der DSGVO, genutzt und gespeichert werden dürfen. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben. 
  10. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Hausordnung Strohballenhaus 

  1. Respektiere Deine Umgebung! Du bist hier ungestört mitten im Wald direkt neben einem Naturschutzgebiet und das nicht ohne Grund; also schütze auch Du die Natur und nimm Rücksicht auf Tiere, Pflanzen, Wanderer und Forstleute. Nachtruhe gilt ganzjährig von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr.
  2. Achte besonders auf Dein Feuer! Dieses wird Dir nützlich sein, Wärme und Licht spenden und Dein Essen erwärmen. Doch wenn Du leichtsinnig bist, die Feuerstelle nicht bewachst oder es gar übertreibst, offene Flammen im Haus nutzt oder mit dem Feuer spielst, wird es schnell zu einer Gefahr für Leib und Leben. Rauchen und offenes Feuer sind im Haus selbstverständlich verboten!
  3. Sei kein Schmierfink! Bitte verewige Dich nicht als „Schnitzer“, „Steinmetz“ oder „Maler“ an unserem Mobiliar, an Decken und Wänden oder sonst wo in im Haus oder auf dem Zeltplatz. Wenn ihr das Haus anderweitig dekorieren wollt, bitten wir euch, das vorher mit uns abzusprechen.
  4. Wirtschafte gut! Bitte geh sparsam mit unseren Ressourcen um. Verschwende kein Wasser beim Spülen und spüle die Toiletten nur so lange wie nötig. Dusche gründlich, aber auch hier nur solange, wie notwendig. Wirf bitte keine Gegenstände, auch keine Hygieneartikel in die Toiletten. Dafür
    stehen Mülleimer bereit. Achtet bitte auf eine ordentliche Mülltrennung.
  5. Achte auf die Sauberkeit im Haus und zieht die Schuhe bereits in den Eingangsbereichen aus. Am besten ihr bringt euch Hausschuhe mit.Geht sorgsam mit unseren Möbeln um und nehmt sie bitte nicht mit nach draußen.
  6. Verlasse unser Haus und unser Gelände so, wie Du ihn anzutreffen wünschst! Bitte entfernt alle Heringe aus der Wiese, tragt alles Kleinholz zusammen, hinterlasst keinen Müll und keine Zigarettenstummel oder Kronkorken. Das Haus, insbesondere die sanitären Anlagen und die Küchen sind sauber gewischt zu verlassen. Schäden sind unverzüglich zu melden.

Nutzungs- und Sicherheitshinweise

  1. Außengelände
    • Das gesamte Außengelände ist ein natürliches Gelände und an vielen Stellen nicht eben. Stolperfallen sind also möglich.
    • Es ist darauf zu achten, dass Kinder sich nicht im Sicherheitsbereich der Spielgeräte wie Schaukel oder Rutsche aufhalten, wenn andere Kinder diese nutzen.
    • Bitte beachtet die Aufsichtspflicht, insbesondere wenn die Kinder im Wald oder am Bach spielen.
    • Mit Absperrband gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten werden, da dies Gefahrenbereiche oder auch Baustellen sind.
  2. Grillplätze
    • Geht nicht leichtfertig mit dem Feuer um. Das Feuer bleibt immer in der Feuerstelle!
    • Verwendet zum Anzünden des Feuers nur Trockenbrennstoffe.
    • Haltet leicht brennbare Gegenstände, wie z.B. Girlanden vom Feuer fern.
    • Lasst ein brennendes Feuer niemals unbeaufsichtigt.
    • Kinder können die Gefahren des Feuers, wie Hitze, Flammen oder Fettspritzer meist nicht gut einschätzen. Achtet besonders darauf.
    • Vermeidet übermäßige Rauchentwicklung durch trockenes Brennholz.
    • Bei anhaltender Trockenheit oder vermertem Funkenflug ist das Feuer erst gar nicht zu entfachen bzw. zu löschen (Brandstufe).
    • Verwendet zum Löschen des Feuers den bereitgestellten Sand.
    • Bei Brand oder medizinischen Notfällen informiert umgehend die Feuerwehr: Rufnummer 112; bitte Rettungspunkt: 6814-604 angeben!
  3. Sonstiges
    • Respektiert unbedingt die Privat- und Gartenbereiche der Anwohner – Das Betreten ist verboten.
    • Der Stall, die Tiergehege und die Koppeln dürfen nur mit unserer Begleitung betreten werden. Bitte nehmt euch diese Regel besonders zu Herzen und stellt sicher, dass sich vor allem die jüngeren Kinder daranhalten. Auch das eigenständige Füttern der Tiere ist verboten.
    • Auf dem Gelände können sich zeitgleich mehere Gruppen aufhalten: Bitte nehmt Rücksicht aufeinander.
    • Das Mitbringen von Hunden ist ausschließlich nach vorheriger Absprache erlaubt. Mitgeführte Hunde müssen während des gesamten Aufenthaltes an der Leine geführt werden.
  4. Fahrzeuge
    • Das Gelände sowie der Weg zum Strohballenhaus sind ausschließlich im Schritttempo zu befahren – es gilt die Straßenverkehrsordnung.
    • Achtet unbedingt auf Wanderer und Radfahrer, letztere kreuzen den Weg zum Strohballenhaus teilweise mit hoher Geschwindigkeit.
    • Sicher kommt ihr mit einigem Gepäck. Zum Be- und Entladen könnt ihr daher gerne auf dem Parkplatz auf dem Gelände bzw. am Strohballenhaus parken.
    • Anschließend bitten wir Euch und eure Gäste auf dem großen Besucherparkplatz außerhalb des Geländes zu parken.
    • Parkplätze und Bewegungsflächen werden im Winter nur eingeschränkt von Schnee und Eis befreit. Es muss daher mit Glätte und Rutschgefahr gerechnet werden.
  5. Haftung
    • Lobby für Kinder e. V. übernimmt keine Haftung für Unfälle sowie Beschädigungen oder den Verlust von Gegenständen der Teilnehmer, es sei denn, Lobby für Kinder e. V. hat den Unfall, die Beschädigung oder den Verlust durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung
      verursacht.
    • Lobby für Kinder e. V. haftet für die im Verkehr erforderliche Sorgfalt. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Lobby für Kinder e. V. auftreten, wird sich der Lobby für Kinder e. V. nach unverzüglicher Meldung durch den Vertragspartner um Abhilfe bemühen. Lobby für
      Kinder e. V. haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei höherer Gewalt (z. B. Brand, Streik, Unwetter) oder anderen von Lobby für Kinder e. V. nicht zu vertretenden Ereignissen sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen steht dem Vertragspartner kein Schadensersatzanspruch zu.
    • Haftung für abgestellte PKWs, Sachen und Wertgegenstände: Sollte dem Vertragspartner ein Parkplatz auf dem Gelände der Lobby für Kinder e.V. zur Verfügung gestellt werden, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der Lobby für Kinder e.V. Lobby für Kinder e.V. haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die auf
      einem überlassenen Parkplatz entstanden sind.
    • Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage und auf Risiko sowie Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Fundsachen werden zwei Wochen aufbewahrt.